Dramatische Strompreissteigerungen zwingen die Regierung, an neuen, wirksameren Formen der Hilfe für Haushalte und Unternehmen zu arbeiten. Im Jahr 2024 können Sie einen Energiegutschein im Wert von bis zu 1.200 PLN beantragen. Wie sieht es mit der Beantragung einer Stromförderung im Jahr 2025 aus? Welche Regeln gelten und wer kann Anträge stellen? Wir haben es überprüft!
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Wer kann Stromzuschüsse beantragen?
Haushalte mit dem geringsten Einkommen könnten im Jahr 2024 einen Energiegutschein, also eine einmalige Geldleistung für Strom, beantragen. Diese Leistung ersetzte das Schutzgeld. Es wurden zwei Einkommensgrenzen festgelegt: In Einpersonenhaushalten lag die Grenze bei 2.500 PLN netto und in Mehrpersonenhaushalten bei 1.700 PLN netto pro Person. Wie beim Abschirmungsgeld wurden Gruppen gefördert, die besonders von Energiearmut betroffen sind, d. h. Sozialhilfeempfänger, Rentner mit Leistungen unterhalb der Mindestrente und Rentner mit der niedrigsten Rente.
Die Regierung hat noch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob die Unterstützung in Form eines Energiegutscheins im Jahr 2025 beibehalten wird.
Klima- und Umweltministerin Paulina Hennig-Kloska erklärte, ihr Ressort werde sich für die Unterstützung ärmerer Haushalte einsetzen, verwies aber auf die Notwendigkeit, eine systemische Lösung zu schaffen, die den Bedürftigen und nicht nur Bedürftigen dauerhaft und effektiver helfe Ad-hoc-Unterstützung. Der Chef des Klimaministeriums schließt eine Fortführung des Energiegutscheins im Jahr 2025 nicht aus. Mit der Entscheidung muss bis zur Tarifüberprüfung gewartet werden, die laut Gesetz Mitte des Jahres angesetzt ist.
Es ist bereits bekannt, dass die Strompreise im Jahr 2025 gesenkt werden. Die eingefrorenen Preise sollen von Haushalten genutzt werden, die nicht die Voraussetzungen für die Beantragung eines Energiegutscheins erfüllen. Der Sejm hat am 27. November 2024 ein Gesetz zur Regelung dieser Frage verabschiedet.
Darüber hinaus können Menschen mit einem Behindertenausweis mit einem monatlichen Stromzuschuss von bis zu 100 PLN rechnen. Die Leistung wird von PFRON nach einem vereinfachten Verfahren gewährt. Bewerbungen können ab dem 1. Januar 2025 eingereicht werden.
Wie hoch werden die Stromzuschüsse im Jahr 2025 sein?
Wie bereits im obigen Absatz erwähnt, steht das Schicksal des Energiegutscheins im Jahr 2025 noch in der Schwebe, sodass über die Höhe der Stromförderung noch nichts gesagt werden kann. Im Jahr 2024 lag die Höhe der gezahlten Leistung je nach Haushaltsgröße, Einkommen und Heizungsart zwischen 300 und 1.200 PLN . Wer sein Haus mit Strom heizt, kann mit dem höchsten (doppelten) Nutzen rechnen.
Es ist jedoch bekannt, dass im Jahr 2025 die Strompreise für Haushaltsenergieverbraucher eingefroren werden. Der Höchstpreis beträgt 500 PLN/MWh . Der Minister sagte, dass die Großhandelspreise auf dem Energiemarkt sinken und 20 Prozent niedriger sind als im Vorjahr. Die Ministerin für Klima und Umwelt, Paulina Hennig-Kloska, informierte über den anhaltenden Abwärtstrend des Marktes.
Ein separater Zuschuss zum Energiegutschein ist ein Zuschlag von PFRON in Höhe von 100 PLN zu den monatlichen Stromkosten, der für Menschen mit einem Behindertenausweis bestimmt ist.
Wo kann man im Jahr 2025 Stromzuschüsse beantragen?
Es lohnt sich, die Informationen auf der Website der Regierung zu verfolgen: https://www.gov.pl/web/klimat/bon-energetyczny . Hier finden Sie alle Details zum Ablauf der Beantragung eines Energiegutscheins (aktuell für 2024). In der Ausgabe 2024 konnte der Antrag eingereicht werden:
- über die mObywatel-Anwendung,
- über die Website gov.pl,
- über die Website epuap.gov.pl,
- stationär beim Gemeindeamt am Wohnort.
Das bedeutet, dass ein Antrag auf Stromzuschuss sowohl online als auch persönlich im Büro gestellt werden kann. Bei Beibehaltung des Energiegutscheins im Jahr 2025 dürfte die Vorgehensweise sehr ähnlich sein. Die Ausschreibung für den Energiegutschein 2024 endete am 30. September 2024.
Welche Zeugnisse und Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Um einen Antrag auf Förderung in Form eines Energiegutscheins zu stellen, benötigen Sie:
- Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern (Vor- und Nachnamen, PESEL-Nummern oder Personalausweisnummern, Haushaltsadresse);
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer);
- die Nummer des Bankkontos oder der genossenschaftlichen Sparkasse, auf die die Gelder überwiesen werden sollen;
- optionale (!) Dokumente zur Bestätigung der gemachten Angaben.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 23. Mai 2024 über Energiegutscheine und zur Änderung bestimmter Gesetze zur Begrenzung der Preise für Strom, Erdgas und Fernwärme (polnisches Gesetzblatt von 2024, Pos. 859).
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