Dramatische Strompreissteigerungen zwingen die Regierung, neue, effektivere Unterstützungsformen für Haushalte und Unternehmen zu entwickeln. Im Jahr 2024 konnte ein Energiegutschein im Wert von bis zu 1.200 PLN beantragt werden. Wie sieht es mit der Beantragung von Stromsubventionen im Jahr 2025 aus? Welche Regeln gelten und wer kann sie beantragen? Wir haben es überprüft!

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Wer kann Stromzuschüsse beantragen?
Haushalte mit den niedrigsten Einkommen konnten 2024 einen Energiegutschein, eine einmalige Geldleistung für Strom, beantragen. Diese Leistung ersetzte den Schutzzuschlag. Es wurden zwei Einkommensgrenzen festgelegt: Für Einpersonenhaushalte lag sie bei 2.500 PLN netto und für Mehrpersonenhaushalte bei 1.700 PLN netto pro Person. Wie beim Schutzzuschlag wurden auch hier Gruppen unterstützt, die besonders anfällig für Energiearmut sind, d. h. Sozialhilfeempfänger, Rentner mit Leistungen unterhalb der Mindestrente sowie Rentner und Rentnerinnen mit der niedrigsten Rente.
Ob die Förderung in Form eines Energiegutscheins auch im Jahr 2025 fortgeführt wird, ist von der Regierung noch nicht abschließend entschieden.
Klima- und Umweltministerin Paulina Hennig-Kloska erklärte die Arbeit ihres Ressorts zur Unterstützung ärmerer Haushalte, betonte aber die Notwendigkeit einer systemischen Lösung, die Bedürftigen dauerhaft und effektiver hilft und nicht nur punktuell. Die Leiterin des Klimaministeriums schließt eine Fortsetzung des Energiegutscheins im Jahr 2025 nicht aus. Die Entscheidung müsse bis zur Tarifüberprüfung abgewartet werden, die laut Gesetz für Mitte des Jahres geplant sei.
Es ist bereits bekannt, dass die Strompreise im Jahr 2025 gesenkt werden. Die eingefrorenen Preise kommen Haushalten zugute, die die Kriterien für die Beantragung eines Energiegutscheins nicht erfüllen. Der Sejm verabschiedete am 27. November 2024 ein entsprechendes Gesetz.
Darüber hinaus können Menschen mit einem Behindertenausweis mit einem monatlichen Stromzuschuss von bis zu 100 PLN rechnen. Die Leistung wird von PFRON nach einem vereinfachten Verfahren gewährt. Anträge können ab dem 1. Januar 2025 eingereicht werden.
Wie hoch werden die Stromsubventionen im Jahr 2025 sein?
Wie bereits erwähnt, ist das Schicksal des Energiegutscheins im Jahr 2025 noch ungewiss, daher kann noch nichts über die Höhe der Stromsubventionen gesagt werden. Im Jahr 2024 lag die Höhe der gewährten Leistung je nach Haushaltsgröße, Einkommen und Heizungsart zwischen 300 und 1.200 PLN. Wer mit Strom heizt, kann mit der höchsten (doppelten) Leistung rechnen.
Bekannt ist jedoch, dass die Strompreise für private Energieverbraucher ab 2025 eingefroren werden. Der Höchstpreis wird 500 PLN/MWh betragen . Die Ministerin erklärte, dass die Großhandelspreise auf dem Energiemarkt sinken und um 20 Prozent niedriger seien als im Vorjahr. Klima- und Umweltministerin Paulina Hennig-Kloska informierte über den anhaltenden Abwärtstrend auf dem Markt.
Eine separate Subvention aus dem Energiegutschein ist ein Zuschlag von 100 PLN von PFRON zu den monatlichen Stromkosten, der für Menschen mit einem Behindertenausweis bestimmt ist.
Wo kann ich die Stromförderung 2025 beantragen?
Es lohnt sich, die Informationen auf der Regierungswebsite zu beachten: https://www.gov.pl/web/klimat/bon-energetyczny . Dort finden Sie alle Einzelheiten zum Verfahren zur Beantragung eines Energiegutscheins (vorerst für 2024). In der Ausgabe 2024 konnte der Antrag wie folgt eingereicht werden:
- über die mObywatel-Anwendung,
- über die Website gov.pl,
- über die Website epuap.gov.pl,
- persönlich im Bürgeramt Ihres Wohnortes.
Das heißt, der Antrag auf Stromförderung konnte sowohl online als auch persönlich im Amt gestellt werden. Sollte der Energiegutschein im Jahr 2025 beibehalten werden, dürfte das Verfahren sehr ähnlich sein. Das Antragsverfahren für den Energiegutschein 2024 endete am 30. September 2024.
Welche Zeugnisse und Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt?
Für die Beantragung einer Förderung in Form eines Energiegutscheins benötigen Sie:
- Daten aller Haushaltsmitglieder (Vor- und Nachnamen, PESEL-Nummern oder Personalausweisnummern, Haushaltsadresse);
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer);
- die Kontonummer der Bank oder Kreditgenossenschaft, auf die die Gelder überwiesen werden sollen;
- optional (!) Dokumente, die die gemachten Angaben bestätigen.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 23. Mai 2024 über den Energiegutschein und zur Änderung einiger Gesetze zwecks Begrenzung der Preise für Strom, Erdgas und Fernwärme (Gesetzblatt 2024, Pos. 859).
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