Die Auswirkungen der EU-EPBD-Richtlinie auf die Zukunft der Gasheizung

Hinzugefügt: Dienstag, 19.11.2024


Laut dem Global Carbon Atlas emittiert die Europäische Union jährlich rund 4 Millionen Kilotonnen CO2-Äquivalent. Obwohl die EU nur für 7 % der weltweiten Emissionen verantwortlich ist (was angesichts der Größe der europäischen Wirtschaft kein schlechtes Ergebnis ist), besteht in diesem Bereich noch viel Handlungsbedarf. Ein Bereich, der Verbesserungen erfordert, ist das Bauwesen und der Energiebedarf von Gebäuden.

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Worum geht es in der EU-EPBD-Richtlinie?

Das Hauptziel der EPBD-Richtlinie ist die Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden und damit der Treibhausgasemissionen. Um diese Ziele zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften:

  • Steigerung der Energieeffizienz neuer und bestehender Gebäude;
  • Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und intelligenter Energiemanagementsysteme;
  • Förderung des Baus von Niedrigstenergiegebäuden (nZEB);
  • Einführung verpflichtender Energieausweise für Gebäude.

Online Duo 25 Gas-Brennwertgerät, Doppelfunktion, Wandmontage, WKD 4611 00 00 00/PL-O Eine der wichtigsten Bestimmungen der EPBD ist die Anforderung, dass alle Neubauten in der EU Niedrigstenergiegebäude sein müssen. Solche Gebäude müssen sich durch eine sehr hohe Energieeffizienz auszeichnen und ihren Energiebedarf größtenteils aus erneuerbaren Quellen decken. Bei bestehenden Gebäuden verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, diese regelmäßig zu modernisieren, um die Energieeffizienz zu verbessern.

Die EPBD unterstreicht zudem die Bedeutung von Energieüberwachungs- und -optimierungssystemen wie intelligenten Zählern und Energiemanagementsystemen. Die Einführung dieser Technologien soll den Nutzern eine bessere Kontrolle über ihren Energieverbrauch ermöglichen und zu geringeren Emissionen führen.

Die EPBD führt die Verpflichtung ein, Energieausweise für Gebäude vorzulegen, die Auskunft über deren Energieeffizienz geben. Solche Ausweise sind beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erforderlich und sollen das Bewusstsein für den Energieverbrauch schärfen und Investitionen in energiesparende Technologien fördern.

Die EPBD-Richtlinie der Europäischen Union und Gasheizungssysteme

Die EPBD-Richtlinie legt den Schwerpunkt auf die Förderung erneuerbarer Energien und den Verzicht auf fossile Brennstoffe. Sie schreibt jedoch weder die Demontagepflicht von Gaskesseln vor, noch verbietet sie deren Nutzung. Die neuen Vorschriften verbieten nicht einmal den Einbau solcher Öfen in Neubauten. Gaskessel und -öfen dürfen weiterhin genutzt werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Termet GOLD PLUS II 25/32 kW Gas-Brennwertkessel mit Doppelfunktion, Wandmontage, WKD58G1000000/PLAT Die in diesem Jahr novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) befasst sich mit ähnlichen Fragen. Ihr zufolge soll der Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden in der EU bis zum Ende dieses Jahrzehnts um 16 % gesenkt werden. Fünf Jahre später wird eine Reduzierung um bis zu 22 % erwartet. Wie will der Gesetzgeber diese Ziele erreichen? Was bedeuten die Änderungen der EPBD für Nutzer von Gasheizungen? Werden die Heizkörper in ihren Häusern aufgrund der neuen Vorschriften bald kalt, wenn sie den Heizkessel nicht austauschen?

Ab 2025 dürfen die EU-Mitgliedstaaten den Kauf von Gaskesseln nicht mehr fördern. Diese Entscheidung ist auf die zunehmende Anerkennung von Erdgas als umweltschädlicher Brennstoff zurückzuführen, obwohl es jahrelang als sauberere Alternative zu Kohle oder Heizöl beworben wurde. Diese Änderung überraschte viele Investoren, die bis vor kurzem noch Gaskessel als saubere Wärmequelle wählten. Obwohl der Verzicht auf Subventionen kein vollständiges Verbot der Installation von Gaskesseln bedeutet, könnte er deren Nutzung entmutigen.

Der nächste Schritt zur Erreichung der Ziele der Richtlinie ist die Einführung eines Verbots für die Installation neuer Gaskessel in öffentlichen Gebäuden – beispielsweise Schulen, Büros oder Gesundheitseinrichtungen. Das Verbot tritt 2028 in Kraft.

Müssen Gasbrenner aufgrund der EU-EPBD-Richtlinie ausgetauscht werden?

De Dietrich MCR4 19/20 MI Gas-Brennwertkessel mit Doppelfunktion 7857047 Laut Richtlinie tritt ab 2030 auch ein Verbot für den Einbau neuer Gaskessel in Privatgebäuden in Kraft. Zwar können bereits installierte Gaskessel weiterhin genutzt werden, doch die fehlende Möglichkeit, neue Geräte zu installieren, kann die Modernisierungsentscheidungen von Investoren beeinflussen. Die EPBD sieht jedoch Ausnahmen vor. Nach diesem Datum wird es möglich sein, Gaskessel in Hybridsystemen zu installieren, die Gas mit Wärmepumpen oder erneuerbaren Energiequellen kombinieren.

Eine weitere Lücke ist die Möglichkeit unterschiedlicher Auslegungen dessen, was ein fossiler Brennstoff ist. Die Richtlinie verbietet lediglich damit betriebene Öfen. Enthält der Brennstoff auch nur einen Anteil Biokraftstoff, gilt der Gaskessel als ökologische Wärmequelle. Viele Experten prognostizieren bereits, dass die Energieversorger diese Lösung nutzen werden, sodass Gasöfen weiterhin in gleichem Umfang wie bisher eingesetzt werden. Investitionen in ein solches Gerät sind daher weiterhin gerechtfertigt – insbesondere als Teil einer Hybridanlage, die Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder erneuerbaren Energiequellen kombiniert.

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