Mit Gewittern ist nicht zu spaßen, denn sie bergen eine enorme Gefahr. Immer wieder hören wir von dramatischen Blitzeinschlägen. Meistens geschieht dies auf offenem Gelände, wo es schwierig ist, Schutz zu finden. Oft treffen die Entladungen aber auch Gebäude und zerstören diese, was ein großes Risiko für Haushalte darstellt. Um dies zu verhindern, werden Blitzschutzsysteme installiert.

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Blitzschutzsysteme schützen nicht nur vor direkten Blitzeinschlägen, sondern auch vor atmosphärischen Überspannungen, die teure Schäden an elektrischen Anlagen und elektronischen Geräten verursachen können. Da es sich um ein sehr ernstes Thema handelt, widmen wir ihm einen ausführlichen Artikel, in dem wir die wichtigsten Punkte erläutern. Zunächst betrachten wir, welche Gebäude ein Blitzschutzsystem benötigen und warum die Auslegung des Blitzschutzsystems an einem bestimmten Standort so wichtig ist. Anschließend gehen wir auf weitere wichtige Konzepte ein: die Berechnung des Blitzgefahrenindex nach der Norm PN-EN 62305-2, die Sicherung eines Gebäudes mit einem externen Blitzschutzgerät und einer internen Installation, den Blitzschutzgrad und die Blitzschutzklasse im Kontext gesetzlicher Normen, die Berechnung des Installationsorts von Blitzschutzgeräten sowie aktuelle Vorschriften und Normen für Blitzschutzsysteme. Wir laden Sie ein, diesen Artikel zu lesen!
An welchen Gebäuden ist eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben?
Blitzschutzsysteme , allgemein als Blitzableiter bekannt, werden an vielen Gebäuden installiert, insbesondere dort, wo eine solche Verpflichtung besteht. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Gebäudes, seiner Höhe, seinem Zweck und seinem Standort. Deshalb müssen wir diese bei der Installation eines Blitzschutzsystems berücksichtigen. Nach polnischem Recht (Verordnung des Infrastrukturministers vom 12. April 2002 über die technischen Anforderungen, die Gebäude und ihr Standort erfüllen müssen) ist ein Blitzschutzsystem für Gebäude vorgeschrieben, die besonders Blitzeinschlägen ausgesetzt sind, was zu einer Gefahr tragischer Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt und das Eigentum führen kann. Bei der Installation eines Blitzschutzsystems sollten diese Richtlinien berücksichtigt und die technischen Anforderungen beachtet werden, die es erfüllen muss.
In diesem Zusammenhang sind Industrie- und Lagergebäude gemeint, insbesondere solche, in denen brennbare Stoffe gelagert werden. Dies sind auch Gebäude mit großen Dachflächen, die Blitzeinschlägen ausgesetzt sind. Dies gilt auch für hohe Wohngebäude über 20 Meter, öffentliche Gebäude (Schulen, Krankenhäuser, Büros usw.) sowie historische und historische Gebäude, die aufgrund ihres Wertes besonderen Schutz benötigen.
Wie berechnet man den Blitzgefahrenindex für die Norm PN-EN 62305-2 richtig?
Damit ein Blitzschutz wirksam ist, muss er nicht nur ordnungsgemäß installiert, sondern auch entsprechend der Blitzgefahr ausgewählt werden. Dazu muss der Blitzgefahrenindex gemäß der Norm PN-EN 62305-2 korrekt berechnet werden. Der Blitzgefahrenindex (LRI) ist der wichtigste Parameter, der bestimmt, ob ein bestimmtes Gebäude ein Blitzschutzsystem benötigt und wenn ja, welche Stufe verwendet werden sollte. Die Norm PN-EN 62305-2 beschreibt detailliert die Methodik zur Berechnung dieses Index. Dabei müssen mehrere Schlüsselfaktoren berücksichtigt werden. Einer davon ist natürlich die Art und Höhe des Gebäudes. Je höher sie sind, desto höher ist das Risiko eines Blitzeinschlags. Gleiches gilt für die Gebäudefläche. Je größer sie ist, desto höher ist das Risiko eines gefährlichen Blitzeinschlags.
Ein weiterer Faktor ist die Lage von Gebäuden. Gebäude in Gebieten mit hoher Blitzdichte sind anfälliger für Blitzeinschläge. Dies betrifft beispielsweise hoch gelegene Gebäude. Auch der Zweck des Gebäudes ist ein äußerst wichtiger Faktor, da Gebäude, in denen viele Menschen leben oder gefährliche Stoffe gelagert werden, ein höheres Maß an Schutz benötigen. Ebenso wichtig sind die verwendeten Bauelemente und Materialien, da sie bei einem Sturm das Risiko erhöhen können. Objekte aus Metall sind diesem Risiko besonders ausgesetzt.
Die Norm PN-EN 62305-2 enthält zahlreiche detaillierte Tabellen und Formeln. Mit ihnen lässt sich der Blitzgefahrenindex berechnen. Unter Berücksichtigung von Faktoren wie Standort, Höhe und Dachfläche lässt sich die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags in ein Gebäude (N) berechnen. Ein weiterer Wert ist die Bewertung des potenziellen Schadens (L), bei der der Zweck des Gebäudes und die Art der darin gelagerten Materialien berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage lässt sich der Gefahrenindex (R) mit der Formel R = N x L berechnen, wobei R die Risikostufe ist, anhand derer der Grad des Blitzschutzes angepasst werden kann.
Passender Gebäudeschutz mit externem LPS und interner Installation
Um ein Gebäude effektiv vor den Auswirkungen eines Blitzeinschlags zu schützen, ist ein umfassendes Blitzschutzsystem erforderlich, das aus einem äußeren (LPS – Lightning Protection System) und einem inneren (LPS – Lightning Protection System) System besteht. Das äußere Blitzschutzsystem (LPS) besteht aus folgenden Elementen:
- Luftableiter – fangen Blitzentladungen ab; dies kann ein Muster aus vertikalen, horizontalen oder kombinierten Spulen sein;
- Ableiter - leiten den Blitzstrom von den Luftanschlüssen zu den Erdungselektroden. Die Rolle der Ableiter ist daher hier äußerst wichtig;
- Blitzableiter - leiten den Blitzstrom zur Erde ab. Man unterscheidet vertikale Erdungsstäbe, die in den Boden getrieben werden, und horizontale Erdungsstäbe - Kupferstreifen, die in den Boden eingegraben werden.
Die Außeninstallation ist äußerst wichtig, da sie im Kampf gegen Blitze an vorderster Front steht. Ohne die Inneninstallation funktioniert sie jedoch nicht einwandfrei. Dazu gehören:
- Überspannungsableiter - schützen elektrische Netze und elektronische Anlagen vor Überspannungen durch Blitzeinschläge;
- Schirmung und Erdung – diese Elemente verringern das Risiko von Schäden an elektrischen Anlagen. Das Thema Erdung ist hier daher ebenso wichtig wie die oben genannten Begrenzer. Die Erdung ist somit die Basis jeder Installation.
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LPL- und LPS-Schutzstufen und gesetzliche Normen für Blitzschutzanlagen
Der Blitzschutzgrad (LPL) sowie die Blitzschutzsystemklasse (LPS – Lightning Protection System) definieren die Anforderungen an das Blitzschutzsystem gemäß der Norm PN-EN 62305. Was den LPL betrifft, können wir vier Blitzschutzstufen definieren – von LPL I bis LPL IV.
Die erste Stufe – LPL I – stellt die höchste Schutzstufe dar und wird für Gebäude mit sehr hoher Blitzeinschlagsrate empfohlen. LPL II gilt dementsprechend für Gebäude mit hohem Risiko, LPL III für Gebäude mit mittlerem Risiko und LPL IV für Gebäude mit geringem Risiko.
Die Blitzschutzsystemklasse LPS legt detaillierte technische Anforderungen an die Systemkomponenten fest. Wir listen die Klasse I auf, die hohe Anforderungen, den Einsatz modernster Technologien und Materialien vorsieht, sowie die niedrigeren Klassen II, III und IV, die geringere technische Anforderungen stellen. Diese müssen jedoch stets an das Schutzniveau angepasst sein.
Wie berechnet man den Installationsort von Luftauslässen?
Der Standort der Luftauslässe ist für die gesamte Anlage von großer Bedeutung und muss daher korrekt berechnet werden. Dabei müssen Faktoren wie Gebäudetyp, Art der Luftauslässe und der Abstand zwischen den Luftauslässen berücksichtigt werden.
Beim ersten Parameter – dem Gebäudetyp – geht es darum, die Luftdurchlässe richtig zu platzieren, d. h. so, dass sie die gesamte Gebäudeoberfläche abdecken und so den Schutz der Struktur gewährleisten. Im Zusammenhang mit dem nächsten Aspekt – dem Typ des Luftdurchlasses – ist es wichtig zu wissen, dass diese vertikal, beispielsweise ein Mast, oder horizontal, wie ein Blitzableiter , sein können. Das Problem ist ihre Auswahl, die von der Dachform und den Besonderheiten des Gebäudes abhängt. Ebenso wichtig ist die Frage des Abstands zwischen den Luftdurchlässen. Gemäß der Norm PN-EN 62305 müssen die Abstände genau gewählt werden, sodass sich kein Punkt des Daches außerhalb der Schutzzone befindet. Dies bedeutet de facto, dass die Luftdurchlässe in angemessenen Abständen platziert werden sollten. Bei Gebäuden mit einem niedrigen Risikoniveau (wie LPL IV) dürfen sie nicht größer als 10–15 m sein. Im Falle eines höheren Risikoniveaus müssen diese Abstände natürlich noch geringer sein.
Es lohnt sich, Beispielrechnungen zu zeigen, die dieses Thema näher erläutern. Betrachten wir ein Gebäude mit den Abmessungen 30 x 40 Meter und einem Flachdach. Die Schutzstufe LPL III erfordert hier einen Abstand von 10 Metern zwischen den Luftdurchlässen. Daher müssen auf der längeren Seite des Daches 4 Luftdurchlässe vorhanden sein, um die gesamte Länge abzudecken. Die Berechnung lautet daher wie folgt: 30 m/10 m = 3. Auf der kürzeren Seite müssen wir 5 Luftdurchlässe anbringen, also 40 m/10 m = 4. Das ergibt insgesamt mindestens 20 Luftdurchlässe.
Aktuelle Vorschriften und Normen für Blitzschutzanlagen PN-EN 62305
Um ein umfassendes Bild dieses Themas zu erhalten, sollten wir uns auch mit den aktuellen Vorschriften und Normen zum Blitzschutzsystem PN-EN 62305 im Detail vertraut machen. Diese Norm besteht aus vier Teilen: PN-EN 62305-1 (Allgemeine Grundsätze des Blitzschutzes), PN-EN 62305-2 (Risikomanagement und Berechnung des Blitzgefahrenindex), PN-EN 62305-3 (Physischer Schutz von Gebäuden und Anlagen), PN-EN 62305-4 (Schutz elektronischer Geräte in Gebäuden).
Neben der Kenntnis dieser Normen ist es auch wichtig, die wichtigsten Anforderungen für die Planung und Installation der Anlage zu kennen, nicht nur gemäß der Norm PN-EN 62305, sondern auch gemäß den geltenden Bauvorschriften. Dies gilt auch für Materialien und Komponenten wie Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungen. Alle diese Elemente müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und eine einwandfreie Korrosionsbeständigkeit aufweisen. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen sind ebenfalls wichtig, um die Wirksamkeit und langfristige Zuverlässigkeit der Blitzschutzanlage zu gewährleisten.
Es sei auch daran erinnert, dass die Verordnung des Infrastrukturministers vom 12. April 2002 über die technischen Anforderungen an Gebäude und deren Standorte leicht geändert wurde. Diese Aktualisierung zielte auf Änderungen der technischen Standards im Bereich Blitzschutz ab. Die Bestimmungen zur Änderung der Verordnung betreffen den Einsatz moderner Materialien und Technologien, wie beispielsweise Bänder und Erdungskabel, die aus hochleitfähigen Materialien bestehen müssen. Die Verordnung enthält auch Informationen zur Erhöhung der Inspektions- und Wartungshäufigkeit.
Wir hoffen, Sie haben nun das Wichtigste über die Sicherheit und die gesetzlichen Anforderungen für Blitzschutzanlagen erfahren. Das Thema ist äußerst wichtig, daher lohnt es sich, sich gründlich damit zu befassen.
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