Schwachstromanlagen finden sich typischerweise in Privathaushalten, Industriegebäuden und Gewerbeanlagen. Sie arbeiten mit Niederspannung, d. h. der Nennwert erreicht bis zu 1 kV Wechselspannung oder bis zu 1,5 kV Gleichspannung. Die Funktion von Schwachstromanlagen in Stromkreisen besteht in erster Linie im ordnungsgemäßen Betrieb verschiedener Gebäudesysteme und Telekommunikationsnetze. Erfahren Sie mehr über die Arten von Schwachstromanlagen, die Auswahl geeigneter Kabel und Leitungen und die gesetzlichen Bestimmungen und Normen zu Schwachstromanlagen.

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Arten von Schwachstrominstallationen
Es gibt verschiedene Arten von Schwachstrominstallationen. Dazu gehören Alarmanlagen, Zugangskontrolle und Videoüberwachung, Brandschutz- und Brandschutzsysteme, unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV), Warnsysteme sowie kabelgebundene und kabellose Computernetzwerke.
Auswahl geeigneter Kabel und Leitungen für Schwachstrominstallationen
Kabel und Leitungen in Schwachstromanlagen weisen im Vergleich zu den in Hochstromanlagen verwendeten Leitungen geringere Querschnitte auf. Standardquerschnitte liegen zwischen 0,5 mm² und 2,5 mm².
Die Entscheidung, welche Installationskabel zum Einsatz kommen, trifft grundsätzlich der Planer der Anlage unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen und des Verwendungszwecks.
Schwachstromkabel sollten robust verarbeitet und beständig gegen Kurzschlüsse und hohe Temperaturen sein. Es empfiehlt sich, Metalldrähte, z. B. Kupferdrähte, zu verwenden, da diese optimale Leitfähigkeit und Signalstabilität gewährleisten.
Sie sind unempfindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen, was für den ordnungsgemäßen Betrieb von Schwachstromsystemen, insbesondere Alarm- und Überwachungssystemen sowie Computernetzwerken, von entscheidender Bedeutung ist. Die Isolierung von Schwachstromkabeln besteht aufgrund ihrer erhöhten Beständigkeit gegen mechanische Beschädigungen sowie atmosphärische und chemische Einflüsse üblicherweise aus Kunststoffen wie PVC oder PE.
Schwachstrominstallationen im Kontext von Normen und gesetzlichen Regelungen
Die Definition einer Elektroanlage findet sich in der Verordnung des Innenministers vom 16. August 1999 über die technischen Bedingungen für die Nutzung von Wohngebäuden. Eine Elektroanlage ist:
„Das System von Leitungen und Kabeln in einem Gebäude samt Elektroinstallationsmaterial und Zubehör, Geräten, Verteilungs- und Steuergeräten, Mess- und Abrechnungssystemen, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sowie Erdung, beginnend an den Ausgangsklemmen der internen Stromleitungen im Steckverbinder und endend an Steckdosen, Beleuchtungsauslässen und fest installierten, mit Strom versorgten Empfängern.“ Eine Schwachstrominstallation zeichnet sich dadurch aus, dass sie mit Niederspannung betrieben wird.
Richtlinien für die Installation von Schwachstromanlagen finden sich in:
- Gesetz vom 7. Juli 1994 - Baurecht,
- Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 12. April 2002 über die technischen Anforderungen an Gebäude und deren Standort,
- Norm PN–HD 60364 (Elektrische Anlagen in Gebäuden und deren Einzelteile).
Die Niederspannungsinstallation sollte leistungsfähig, überspannungsfrei und ausreichend gegen Feuer und Brandausbreitung geschützt sein.
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