Lichtmast – Baugenehmigung oder Antrag?

Hinzugefügt: Donnerstag, 11.5.2023


Ein Lichtmast ist ein Element der Infrastruktur. Er sorgt für Licht und erhöht gleichzeitig die Sicherheit. Wichtig zu wissen: Oft wird er als Stützkonstruktion bezeichnet, die direkt auf dem Boden steht. Eine Leuchte kann daran montiert werden, die Höhe darf jedoch 14 Meter nicht überschreiten. Benötige ich für die Errichtung eines Lichtmastes eine Baugenehmigung oder reicht eine Anzeige?

Lichtmast

Ist ein Laternenpfahl eine Struktur?

Das polnische Baurecht ist oft schwer verständlich, was leicht zu Fehlern führt, die zu einer Strafe führen können. Daher ist es wichtig, die Vorschriften sorgfältig zu prüfen, um nicht genehmigte Bauten zu vermeiden, deren Abriss die Aufsichtsbehörde anordnen kann. Es lohnt sich, einen Baumast im Licht der Rechtslage genauer zu betrachten. Ist ein Lichtmast ein Bauwerk? Bedenken Sie, dass für den Bau bestimmter Bauwerke, die zur vorübergehenden Nutzung bestimmt sind, in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich ist. Das Baurecht für Lichtmasten ist etwas komplizierter. Sie müssen den Standort berücksichtigen und prüfen, ob für die Errichtung eines Mastes auf einem bestimmten Bauwerk eine Genehmigung erforderlich ist. Beachten Sie auch, dass für Lichtmasten mit einer Höhe von 6 Metern eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier gilt Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Juli 1994. Für einen Mast, der nicht höher als 3 Meter ist, ist hingegen keine Baugenehmigung erforderlich. Beachten Sie jedoch, dass er die Bebauung eines bestimmten Ortes nicht direkt beeinträchtigen darf und Sie die durchgeführten Arbeiten melden müssen.

Lichtmasten im Lichte des Baurechts

Lichtmast Ein Lichtmast benötigt im Baurecht nicht immer eine Baugenehmigung, manchmal reicht eine Anzeige. Hierfür ist Art. 29 Abs. 1 Nr. 22 des Baurechts zu beachten. Wenn Sie ein eigenes Grundstück besitzen und einen Lichtmast darauf errichten möchten, ist dies möglich, sofern für den Anschluss der Beleuchtung keine Arbeiten erforderlich sind, die zu Störungen der Telekommunikationsanlagen in der Gegend führen. Ein Lichtmast ist im Baurecht kein Bauwerk. Beachten Sie jedoch, dass der Bau einer öffentlichen Beleuchtungsleitung im Einklang mit der Auslegung der Bestimmungen in Art. 29 Abs. 1 Nr. 27 stehen muss. Eine Straßenbeleuchtungsleitung kann nicht als Übertragungs- oder Verteilungsleitung betrachtet werden. In diesem Fall dient der Mast nicht der Energieübertragung, sondern der Gewährleistung von Sicherheit und Nutzungskomfort. Er muss unter Verwendung geeigneter Bauprodukte errichtet werden.

Alle wie viele Meter sollte ein Lichtmast errichtet werden?

In Großstädten werden Lichtmasten in Abständen von 15 bis 60 Metern aufgestellt. Die Abstände müssen regelmäßig sein. Gleichzeitig müssen die Masten entlang der Straßen platziert werden, damit sie nachts eine gleichmäßige Beleuchtung gewährleisten. Etwas anders verhält es sich beispielsweise in einem Park. Hier kann ein etwas größerer Abstand eingehalten werden, wichtig ist jedoch die Höhe, die 6 Meter nicht überschreiten darf. Sie sollte jedoch nicht weniger als 4 Meter betragen. Befindet sich im Park ein Fuß- oder Radweg, müssen Lichtmasten diesen zusätzlich markieren und gleichzeitig maximale Sicherheit gewährleisten. Achten Sie auf die Höhe. Die Stützkonstruktion muss mit Fundamenten im Boden verankert werden, und die Leuchte darf nicht höher als 7 Meter (ab der Aufhängung) installiert werden. Stellt sich auch die Frage, ob der Parkplatz beleuchtet sein muss? Hier gilt die Verordnung des Ministers für Verkehr und Seewirtschaft vom 2. März 1999, die eindeutig eine gute Beleuchtung des Parkplatzes vorsieht. Ähnlich verhält es sich mit dem Gehweg, der Teil des Fußgängerverkehrs ist, sodass die Pfosten für eine gute Sichtbarkeit auf den Fußgängerwegen sorgen sollen.

Darf ich auf meinem eigenen Grundstück einen Lichtmast aufstellen?

Natürlich ist das möglich und erfordert keine Genehmigung. Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen vor. Wenn beispielsweise ein Energieversorger auf Ihrem Grundstück einen Mast errichten möchte, müssen Sie nicht zustimmen, sondern können auch eine Vereinbarung über die Übertragungsdienstbarkeit abschließen. Es lohnt sich, einen Mast unter 6 Metern zu errichten, da dafür keine Baugenehmigung erforderlich ist. Eine gute Wahl kann der Lichtmast CN5/2,5/60/F160 Elmonter sein. Er ist belastbar und zudem stabil. Er wird auf einem Fundament mit einem Abstand von 160 mm montiert. Ein weiteres Modell, das für eine effektive Beleuchtung sorgt, ist der Lichtmast CN6/2,5/60/F160 Elmonter . Er hält sogar starken Windböen stand. Seine Konstruktion ist stabil und langlebig.

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