Haus bis 100 m² ohne Genehmigung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Hinzugefügt: Mittwoch, 16.4.2025


Planen Sie bald den Bau eines Einfamilienhauses und möchten die Formalitäten auf ein Minimum beschränken? Haben Sie irgendwo gehört, dass Sie nach den neuesten Vorschriften ein 100 m2 großes Haus ohne Genehmigung bauen können, sind sich aber nicht sicher, ob das stimmt? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Objekte Sie nach geltendem Recht ohne Baugenehmigung bauen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um das vereinfachte Verfahren zum Bau Ihres Eigenheims nutzen zu können.

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Haus ohne Genehmigung 100 m2 – schon Realität oder noch Pläne?

Das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung ist ein obligatorischer Schritt vor Baubeginn. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und zusammen mit zahlreichen Unterlagen einreichen. Die Entscheidung wird vom Bezirkshauptmann oder dem Präsidenten einer Stadt mit Bezirksrechten erlassen. Bei Bauträgern löst dieser Prozess wahrscheinlich keine große Angst aus. Für private Investoren, die vom eigenen kleinen Einfamilienhaus träumen und von den komplizierten Formalitäten einfach nur erschreckt und überfordert sind, ist er jedoch ein Albtraum.

Obwohl sich das polnische Baurecht dynamisch ändert und die Regierung in den kommenden Jahren noch mehr Erleichterungen für Investoren ankündigt, muss man weiterhin auf ein genehmigungsfreies Haus mit einer Fläche von 100 m2 warten . Wie lange? Das ist unbekannt.

Die gute Nachricht ist, dass man ab 2025 ein Haus ohne Baugenehmigung bauen kann, allerdings leider mit einer geringeren Baufläche.

Haus ohne Genehmigung 2025 – nicht 100 m2, sondern 70 m2

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlauben es Privatpersonen , ohne Genehmigung ein Einfamilienhaus für den Eigenbedarf mit einer Baufläche von bis zu 70 und maximal zwei Stockwerken zu bauen. Dies ist die Hauptannahme des seit drei Jahren laufenden Regierungsprogramms „Haus ohne Formalitäten“. Dieses Programm wurde geschaffen, um den Einfamilienhausbau wiederzubeleben. Es führte Verfahrensvereinfachungen ein und beschleunigte den Hausbau. Die Annahmen des Programms haben sich seit 2022 nicht geändert, sodass ein Haus ohne Genehmigung 100   bleibt immer noch im Reich der Träume der Investoren und der Pläne der Machthaber.

Für manche Investoren erscheint der Bau eines 70 Meter hohen Hauses sinnlos, sodass sie sich für eine Baugenehmigung entscheiden. Andererseits kann, wie das Ministerium für Entwicklung und Technologie betont, auf zwei Etagen über 100 Nutzfläche entstehen! Für viele Menschen, auch Familien mit Kindern, ist ein solches Haus völlig ausreichend. Wenn Sie sich ein komfortables Haus mit einer bebauten Fläche von 70 nicht vorstellen können, können Sie in der Datenbank der Generalbauaufsichtsbehörde nach fertigen Projekten suchen oder auf Architekturportalen recherchieren.

Haus ohne Genehmigung 70 m2 – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nach geltendem Recht können Sie ein Haus ohne Genehmigung bauen:

  •         mit einer maximalen Gebäudefläche von 70 m 2
  •         für den eigenen Wohnbedarf
  •         maximal zweigeschossig (über 100 m2 Nutzfläche)
  •         Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Abstands des Hauses zu den Grundstücksgrenzen und anderen Objekten
  •         unter Berücksichtigung des örtlichen Raumordnungsplans konzipiert
  •         deren Einflussbereich nicht über Ihr Grundstück hinausgeht
  •         sofern der Zugang zu einer öffentlichen Straße gewährleistet ist

Wenn Sie beabsichtigen, ein Haus ohne Genehmigung auf einem Grundstück ohne Bebauungsplan zu bauen, müssen Sie zusätzlich einen Bebauungsbescheid der Gemeinde einholen. Das Programm „Haus ohne Formalitäten“ sieht eine Verkürzung der Frist für den Erhalt eines solchen Bescheids auf 21 Tage vor.

Haus ohne Genehmigung - Schritt-für-Schritt-Meldeverfahren

Erfüllt die geplante Investition die Voraussetzungen für einen genehmigungsfreien Hausbau, genügt eine Baumeldung beim Landratsamt bzw. Stadtamt (gilt für Städte mit Kreisrecht). Wie sieht dieses Verfahren Schritt für Schritt aus?

1) Sie melden Baumaßnahmen auf dem entsprechenden Formular beim zuständigen Landratsamt oder Rathaus.

2) Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

Und.        eine Erklärung, dass der Bau der Deckung des eigenen Wohnbedarfs dient,

B.        Grundstücksentwicklungsprojekt,

C.        Architektur- und Bauplanung mit Gutachten,

D.        eine Entscheidung über die Bebauungsverhältnisse, wenn das Grundstück nicht durch den örtlichen Raumordnungsplan erfasst ist,

e.        eine Übernahmeerklärung zur Bauleitung, sofern Sie keinen Bauleiter beschäftigen und kein Bautagebuch führen möchten (Sie sind hierzu nicht verpflichtet).

          3) Sie melden den Baubeginn der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (z. B. über die Plattform eBudownictwo ). Der Baubeginn muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

          4) Nach Erhalt des Bescheides können Sie sofort mit dem Bau beginnen, da der Architektur- und Bauverwaltung in diesem Fall kein Einspruchsrecht zusteht.

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