Sanitärbaulizenzen sind eine Art Kompetenz, über die Personen verfügen, die an der Planung und Leitung von Bauarbeiten beteiligt sind. Werden sie immer benötigt? Welche Vorteile haben sie und wie bekommt man sie?
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Welche Bau- und Sanitärlizenzen können erworben werden?
Die Durchführung konkreter Bauarbeiten erfordert entsprechende Qualifikationen. In Polen werden folgende Arten von Genehmigungen unterschieden:
- Bau- und Konstruktionswesen (beschränkt, z. B. auf die Durchführung von Arbeiten in Anlagen einer bestimmten Größe und unbegrenzt);
- Ingenieurwesen (Straße, Brücke, Eisenbahn, Wassertechnik, Abbruch);
- Installation - Elektro- oder Sanitärlizenzen.
Je nach Qualifikationsumfang können Sie Bauplanungslizenzen erwerben, die Ihnen die Entwicklung von Bauentwürfen ermöglichen. Eine Person mit exekutiven Befugnissen kann Bauarbeiten leiten. Das Gesetz sieht eine Kombination beider Varianten vor, wobei eine Person Projekte vorbereiten und deren Umsetzung überwachen kann.
Wasser-, Abwasser- und Gasnetze dürfen nur von Personen mit entsprechender Qualifikation, bestandener Prüfung und Eintragung in die PIIB-Liste modernisiert und installiert werden.
Welche Möglichkeiten bieten Sanitärbaugenehmigungen?
Für die Durchführung und Überwachung von Projekten sind Sanitärbaugenehmigungen erforderlich:
- Arbeiten im Zusammenhang mit Wasserversorgungs- und Abwassernetzen, -anlagen und -geräten;
- Aufgaben einschließlich Arbeiten an Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagennetzen, -anlagen und -geräten;
- funktioniert innerhalb von Gasnetzen.
Der Umfang der Rechte kann vollständig oder eingeschränkt sein. Bei einer Eingrenzung legen entsprechende Zertifikate den Aufgabenumfang fest, z. B. Einschränkungen in Bezug auf die Größe von Gebäuden oder die Leistung von Geräten.
Wenn Heizungen durchgeführt werden, hängt die Notwendigkeit einer PIIB-Qualifikation vom Umfang der Arbeiten ab. Installateure sollten über entsprechende berufliche Qualifikationen verfügen, einschließlich angemessener SEP-Qualifikationen. Für die Vorbereitung des Installationsentwurfs sowie die Überwachung und Leitung von Bauarbeiten sind jedoch PIIB-Genehmigungen erforderlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Sanitärbaugenehmigung zu erhalten?
Die Erteilung von Sanitärbaugenehmigungen erfolgt nach den Bestimmungen des geltenden Rechts. Neben dem Baurecht werden diese Fragen durch eine Reihe detaillierter Regelungen bestimmt. Prüfungen zur Bestätigung der Qualifikationen werden von der Polnischen Kammer der Bauingenieure durchgeführt.
An der Prüfung können Personen teilnehmen, die über eine höhere Ausbildung im Bau- oder Umweltingenieurwesen verfügen. Der Grad des abgeschlossenen Studiums ermöglicht den Erwerb der vollständigen Qualifikation (ohne Einschränkungen – für Absolventen mit einem Masterabschluss) und mit Einschränkungen (für Personen mit einem Ingenieurabschluss).
Das zweite Kriterium, das die Möglichkeit zur Erlangung einer Sanitärbaulizenz bestimmt, ist die Berufserfahrung. Wer sich für den Erwerb dieser Qualifikation bewirbt, ist zur Absolvierung einer Berufspraxis verpflichtet, deren Umfang und Dauer sich nach der Art der Qualifikation richtet. Im Hinblick auf den Tätigkeitsbereich umfassen sie ein Praktikum im Zusammenhang mit der Entwicklung von Projekten, ein Praktikum auf einer Baustelle einschließlich der Durchführung von Arbeiten und bei kombinierten Qualifikationen beide oben genannten Bereiche.
Bewerber für die uneingeschränkte Qualifikation müssen insgesamt ein Praktikum von 2,5 Jahren absolvieren, wobei die Dauer des Planungspraktikums ein Jahr und die Dauer des Baupraktikums 1,5 Jahre nicht unterschreiten darf. Werden die Berechtigungen in begrenztem Umfang erteilt, ist das erforderliche Praktikum kürzer und muss mindestens ein Jahr (Ausbildung und Praxis) betragen. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung über den Abschluss des Praktikums und dessen Dauer von einer Person mit baurechtlicher Qualifikation bestätigt werden muss. Darüber hinaus muss eine solche Person in der PIIB-Mitgliederliste eingetragen sein.
Nach Erfüllung der formalen Voraussetzungen kann der Lizenzantragsteller die Prüfung ablegen. Es wird vom PIIB organisiert und besteht aus zwei Teilen – einem schriftlichen und einem mündlichen. Im schriftlichen Teil erfolgt ein Wissenstest. Neben baurechtlichen Kenntnissen stellen sich auch Fragen zu geltenden technischen Normen und Fachkenntnissen, einschließlich der Installations- und Sanitärtechnik . Im mündlichen Teil werden die praktischen Kenntnisse des Kandidaten im Zusammenhang mit der Konzeption und Umsetzung von Projekten geprüft.
Das Bestehen der Prüfung ist der erste Schritt zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Jede Person, die die Ausbildung abschließt und Qualifikationen erlangt, muss bei der Polnischen Kammer der Bauingenieure registriert sein, wofür die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags erforderlich ist. Darüber hinaus muss eine Person, die die Genehmigung erhalten hat, vor Arbeitsbeginn eine Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung) abschließen, die sich an Personen richtet, die selbständig Arbeiten im Baugewerbe ausführen.
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