Die Novelle des Baugesetzes und einiger anderer Gesetze (polnisches Gesetzblatt von 2020, Pos. 471), die am 19. September 2020 in Kraft tritt, führt neue Pflichten für Investoren ein, die sich für die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung über 6,5 kW entscheiden .
In Kunst. 29 Abschnitt 2 Punkte Gemäß Art. 16 des Baugesetzes wurde die Verpflichtung auferlegt, den Entwurf einer Mikroanlage (Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 50 kW), deren Leistung 6,5 kW übersteigt, mit einem Brandschutzsachverständigen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften abzustimmen mit brandschutztechnischen Anforderungen.
Dies ist eine recht wichtige Änderung, da bis zur Änderung des Baugesetzes für den Bau von Mikroanlagen keine Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich war und sich die Installationsplanung daher nur auf einen Installationsplan beschränkte, anhand dessen die Installation gemeldet wurde das Kraftwerk, um die Anlage anzuschließen und einen „Zwei-Wege“-Zähler einzurichten.
Die Pflicht zur Einholung eines Baugenehmigungsbescheids und einer Baugenehmigung ist zwar noch nicht eingeführt, sie ist jedoch für die oben genannten Zwecke erforderlich Installation, Entwicklung der Konstruktionsdokumentation, die Gegenstand der Vereinbarung ist. Das Gesetz sieht, abgesehen von der Notwendigkeit einer Einigung über das Projekt in Art. 56 Abschnitt 1a sieht eine Verpflichtung vor, die Behörden der Landesfeuerwehr über die Fertigstellung der Photovoltaikanlage und den geplanten Beginn ihrer Nutzung zu informieren.
MSc. Jan Makowski
Regionaler technischer Berater – Designer DDT Onninen
Entwurf einer PV-Mikroinstallation
Um die betreffende Vereinbarung zu erhalten, ist es notwendig, die folgenden Anforderungen in das Mikroinstallationsprojekt einzuführen, auf die im Photovoltaik-Dekalog guter Praktiken der Photovoltaic Industry Association Bezug genommen wird:
- die Notwendigkeit, Gleichstromkabel mit Schnellverbindern (z. B. MC4-Steckern) desselben Typs und desselben Herstellers zu verbinden und gleichzeitig die Anzahl der Kabelverbindungen auf der Gleichstromseite zu begrenzen,
- Verlegen von Gleichstromkabeln, wenn möglich, in Kabelkanälen aus Metall unter gleichzeitiger Beseitigung scharfer Kanten,
- Verlegung der Kabel im Abstand von min. 10 cm von der Oberfläche von Dächern entfernt, die mit brennbarem Material bedeckt sind,
- Einführung einer Kennzeichnung im Gebäude gemäß den Richtlinien der Norm PN-HD 60364-7-712 durch Anbringen eines Informationsaufklebers am Anschlusspunkt der PV-Anlage, an der Zählertafel und am Hauptstromschalter der Anlage,
- Kennzeichnung von Kabelwegen für Gleichstromleitungen durch Anbringen des Hinweises: „Gefahr – hohe Gleichspannung am Tag nach dem Abschalten der Anlage“,
- die Notwendigkeit, Kabeldurchführungen durch Brandschutzwände/-decken mit feuerfesten Materialien abzudichten, deren Feuerwiderstand nicht geringer ist als der der Brandschutzwand/-decke,
- die Notwendigkeit, Messungen nach dem Bau durchzuführen, einschließlich des Isolationswiderstands (zwischen dem Pluspol und Erde und dem Minuspol und Erde – auf der Gleichstromseite und zwischen aktiven und Schutzleitern – auf der Wechselstromseite),
- Achten Sie auf die richtigen Anzugsdrehmomente für Steckverbinder und verwenden Sie spezielle Werkzeuge.
Für Gebäude mit getrennten Brandabschnitten:
- Installation von PV-Wechselrichtern außerhalb der Brandzone oder in einer separaten Zone (z. B. Schaltraum),
- Schutz der DC-seitigen Leitungen, die beim Ausschalten des Wechselrichters unter Spannung bleiben, durch ein feuerbeständiges Gehäuse, das die Trennung in der Zone gewährleistet, oder die Verwendung feuerbeständiger Kabel und für die Stromversorgung von Geräten, die zur Stromversorgung von Brandschutzgeräten verwendet werden,
- Einführung einer Beschilderung, die über das Vorhandensein einer PV-Anlage auch an der PWP-Taste informiert,
- Einführung einer Bestimmung in die „Brandschutzhinweise“ für PV-Anlagen,
- Einhaltung des Abstands von PV-Modulen zu Brandschutzwänden.
Meldung einer Mikroinstallation an die Landesfeuerwehr
Die Gesetzesänderung gibt keine Auskunft über die Form des Dokuments, das zur Benachrichtigung der staatlichen Feuerwehren gemäß Artikel 1 verwendet wird. 56 Abschnitt 1a. Der oben erwähnte Photovoltaik-Dekalog guter Praktiken stellt einen Vorschlag für eine Installationsregistrierungskarte vor, die unter anderem Folgendes enthalten sollte: die folgende Information:
- Investitionsstandort (Kontaktdaten des Investors und Installateurs),
- Standort der PV-Module und des Wechselrichters,
- Kabelverlauf der DC-seitigen Leitungen mit Angabe des Gehäuses (falls vorhanden),
- Standort der DC-Trennstelle.