Dürfen Sie als Arbeitgeber den Arbeitsplatz frei beleuchten? Wie Sie sich vorstellen können – nein. Es ist Ihre Pflicht, Ihren Mitarbeitern sichere und hygienische Bedingungen zu bieten, unter anderem durch eine angemessene Beleuchtung am Arbeitsplatz. Vernachlässigung in diesem Bereich kann zu verschiedenen gesundheitlichen Problemen führen, die Effektivität der ausgeführten Aufgaben beeinträchtigen und Ihnen ernsthafte rechtliche und Imageprobleme bereiten. Informieren Sie sich über polnische Normen und Gesetze zur Beleuchtung am Arbeitsplatz.

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Lichtfunktionen im Arbeitsumfeld
Beleuchtung ist die Verwendung von Licht zur Hervorhebung von Orten, Objekten oder deren Umgebung. Sie beeinflusst die Sicherheit der Menschen in einem bestimmten Raum, ihre Wahrnehmung der Umgebung und ihr Wohlbefinden. Eine gut gestaltete Arbeitsplatzbeleuchtung unterstützt die komfortable, sichere und effiziente Ausführung verschiedener Aufgaben.
visuell.
Die Beleuchtung gilt als physischer Faktor der Arbeitsumgebung – ein Störfaktor, da ihre falsche Auswahl viele negative Folgen haben kann, insbesondere zu übermäßiger Augenermüdung, dem Auftreten von Sehbeschwerden, einer verminderten Arbeitseffizienz und der Verschlimmerung bestehender Sehfehler. Daher sind Arbeitgeber verpflichtet, am Arbeitsplatz eine Beleuchtung mit Parametern bereitzustellen, die den polnischen Normen entsprechen.
Welche Normen und Rechtsquellen regeln das Thema Beleuchtung am Arbeitsplatz?
Der grundlegende Rechtsakt ist die Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 über allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen . Die Vorschriften zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen finden sich in Kapitel 2 (Beleuchtung). Gemäß § 26 Absätze 1 und 2 der Verordnung muss die Tageslichtintensität an einzelnen Arbeitsplätzen an die Art der ausgeführten Arbeit und die erforderliche Präzision angepasst sein. Darüber hinaus muss die Tageslichtbeleuchtung den Anforderungen der polnischen Norm entsprechen. Künstliche (elektrische) Beleuchtung ist eine notwendige Ergänzung zum Tageslicht. Auch sie muss Parameter aufweisen, die den polnischen Normen entsprechen.
Konkrete Richtlinien zur Arbeitsplatzbeleuchtung finden Sie vor allem in der polnischen Norm PN-EN 12464-1:2004 „Licht und Beleuchtung. Beleuchtung von Arbeitsplätzen. Teil 1: Innenarbeitsplätze“. Obwohl polnische Normen keine allgemeingültigen Rechtsquellen darstellen und ihre Einhaltung grundsätzlich freiwillig ist, sind viele Bestimmungen zur Arbeitsplatzbeleuchtung für den Arbeitgeber verbindlich.
Drei grundlegende Beleuchtungsarten am Arbeitsplatz
Aufgrund der Art der Beleuchtungskörper in der Arbeitsumgebung können wir unterscheiden:
- Allgemeinbeleuchtung – auch als Haupt- oder Zentralbeleuchtung bekannt, sorgt für eine gleichmäßige Beleuchtung des Innenraums oder seiner Teile und ermöglicht es, einen bestimmten Raum gleichmäßig oder nahezu gleichmäßig zu beleuchten (in den meisten Fällen übernimmt die Deckenbeleuchtung diese Funktion);
- lokale Beleuchtung – der Einsatz lokaler Beleuchtungskörper zielt unter anderem darauf ab:
Erhöhung der Lichtintensität und bessere Sichtbarkeit von Details (unter Berücksichtigung der spezifischen Beleuchtungsanforderungen einer bestimmten Position); - komplexe Beleuchtung – erzeugt durch Allgemeinbeleuchtung und lokale Beleuchtung.
Bei der Planung einer Beleuchtungsanlage ist es wichtig, die erforderliche Beleuchtungsstärke in den einzelnen Arbeits- und Verkehrsbereichen zu berücksichtigen. Eine reine Allgemeinbeleuchtung ist heute selten.
Bei der Verwendung lokaler Beleuchtung ist darauf zu achten, dass diese keine Blendung verursachen darf. Blendung führt zu einem verringerten Sehkomfort und einer schlechteren Erkennung von Details/Objekten, was die Arbeitspräzision verringert und das Unfallrisiko erhöht.
Lichtintensität – ein wichtiger Parameter der Arbeitsplatzbeleuchtung
Gemäß den Bestimmungen der Norm wird die Lichtumgebung durch folgende Parameter bestimmt:
- Beleuchtungsintensität
- Leuchtdichteverteilung
- Offenbarung
- Lichtrichtung
- Farbwiedergabe und Farberscheinung des Lichts
- glänzen
Der wichtigste Faktor, der die Geschwindigkeit und Art der Sehaufgabenerledigung beeinflusst, ist die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz – ihr Niveau und ihre Verteilung im Sehfeld und in der Umgebung. Die Norm enthält Mindestintensitätswerte für verschiedene Sehaufgaben. Um die Gesichtszüge eines Menschen unter normalen Lichtbedingungen erkennen zu können, ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 20 lx erforderlich. Bei kurzfristigen Arbeiten oder großen Arbeitsobjekten können die Beleuchtungsanforderungen gemäß der angegebenen Skala um eine Stufe reduziert werden, z. B. von 300 lx auf 200 lx. Die zulässige Flexibilität bei der Lichtplanung gilt natürlich auch umgekehrt. So kann der Intensitätswert erhöht werden, wenn die Sehaufgaben extrem schwierig sind, die Sehfähigkeit nachgelassen hat (z. B. aufgrund des Vorruhestandsalters des Mitarbeiters) oder das Objekt der Seharbeit sehr klein ist oder einen geringen Kontrast aufweist.
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