Die regelmäßige technische Gebäudeinspektion dient dazu, Mängel zu identifizieren und den sicheren Betrieb des Gebäudes zu gewährleisten. Zu den Inspektionstätigkeiten gehört unter anderem die Überprüfung der Elektroinstallation. Die durchgeführten Inspektionen und Messungen ermöglichen es, die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen und den einwandfreien Zustand der Kabel und Leitungen zu beurteilen. Ist die regelmäßige Überprüfung der Elektroinstallation notwendig? Wir haben geprüft, was das polnische Gesetz zur regelmäßigen Überprüfung der Elektroinstallation genau vorsieht.

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Inspektion elektrischer Anlagen im Lichte des Gesetzes
Gemäß Artikel 62 des Baugesetzes vom 7. Juli 1994 müssen Bauwerke während ihrer Nutzung mindestens alle fünf Jahre einer regelmäßigen Inspektion durch den Eigentümer oder Verwalter unterzogen werden. Diese Inspektion umfasst unter anderem die Prüfung der elektrischen Anlagen und des Blitzschutzes. Folgendes ist zu prüfen:
- Wirksamkeit der Anschlüsse, Zubehör, Sicherheitsvorkehrungen und Schutz gegen Stromschläge,
- Isolationswiderstand von Leitungen, Erdung von Anlagen und Geräten,
- Umsetzung der Empfehlungen aus der vorherigen Inspektion.
Der Zweck der Verordnung besteht darin, das Risiko von Bränden und Stromschlägen bei der Nutzung eines Gebäudes zu minimieren.
Pflichtprüfungen an elektrischen Anlagen dürfen nur von Fachkräften durchgeführt werden, die über die erforderliche Qualifikation zur Ausübung der Aufsicht verfügen (sogenannte Qualifikation Typ D).
Detaillierte Anforderungen an Inspektionen sind in der Norm PN-HD 60364-6:2008 Niederspannungsanlagen – Teil 6: Inspektion festgelegt. Die oben genannte „Inspektion“ besteht aus Sichtprüfungen und Tests, die die Grundlage für die Beurteilung des Zustands der elektrischen Anlage bilden. Dazu gehören unter anderem die Prüfung der Durchgängigkeit von Leitungen, die Messung des Isolationswiderstands oder die Funktionsprüfung von Fehlerstrom- und Überstromschutzschaltern. Die Inspektion endet mit der Erstellung eines Berichts. Die Dokumentation der durchgeführten Inspektionen ist während der gesamten Betriebsdauer der Anlage aufzubewahren.
Wie oft sollte eine Elektroinstallation überprüft werden?
Es gibt zwei Arten der Überprüfung des Zustands von Niederspannungsanlagen:
- Abnahmeprüfungen, die nach Abschluss des Baus, Umbaus oder der Renovierung der Anlage erfolgen sollten;
- regelmäßige Inspektion, die während der Nutzung der Anlage mindestens alle 5 Jahre durchgeführt wird.
Selbstverständlich sollte bei jeder Beobachtung störender Erscheinungen, wie beispielsweise Funkenbildung, Rußbildung oder einem charakteristischen Geruch, eine Überprüfung der Elektroinstallation veranlasst werden.
Wer ist von der Pflicht zur Überprüfung des Zustands elektrischer Anlagen befreit?
Obwohl die Bestimmungen des Baugesetzes bestimmte Subjekte, einschließlich Eigentümer und Verwalter von Einfamilienhäusern, von der Verpflichtung befreien, jährliche Kontrollen des technischen Zustands von Bauelementen, Konstruktionen und Anlagen durchzuführen, die schädlichen atmosphärischen Einflüssen und zerstörerischen Faktoren ausgesetzt sind, befreien sie nicht von der Verpflichtung, die in Artikel 62 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzes genannte fünfjährige Kontrolle durchzuführen.
Das Generalamt für Bauaufsicht weist in den Erläuterungen zu den baurechtlichen Bestimmungen über die Prüfung des technischen Zustands von Gebäuden darauf hin. Es ist wichtig zu wissen, dass die Nichteinhaltung der Pflicht zur Prüfung von Anlagen strafbar ist (Geldstrafe, strafrechtliche Haftung) und sehr teuer werden kann – insbesondere wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt.
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses, der seine Elektroinstallation nicht rechtzeitig überprüfen lässt, kann erhebliche Schwierigkeiten haben, Ansprüche aus der Gebäudeversicherung, beispielsweise nach einem Brand, effektiv geltend zu machen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Einfamilienhauspolicen enthalten in der Regel eine Klausel zur Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Anlage.
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