Änderungen in der Methode zur Bilanzierung überschüssiger Energie, die von privaten Photovoltaikanlagen ins Netz eingespeist wird, führen dazu, dass die Berechnung der Rentabilität von Photovoltaik einen etwas anderen Ansatz erfordert. Dennoch ist es immer noch eine beliebte Lösung, und im Zeitalter immer teurerer Elektrizität liegt die beste Zeit noch vor ihr. Wir empfehlen unseren Ratgeber jedem, der gerade über die Investition in ein eigenes Mini-Solarkraftwerk nachdenkt.
Wann ist für eine Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung erforderlich und wann reicht eine Anzeige aus?
Die Umstellung der Bilanzierung überschüssiger erzeugter Energie nach dem 1. April 2022 hat zu einem Anstieg der Anfragen zur Rentabilität von Photovoltaikanlagen geführt. Im Gegensatz zu den pessimistischsten Stimmen wurde der Markt nicht „getötet“ – die eigene Energie ist immer noch profitabel und die Investition in sie ist keine Tortur. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen, um den gesamten Vorgang so einfach wie möglich zu gestalten.
Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 50 kWp (und für den Eigenheimbedarf ist eine größere Anlage nahezu unmöglich) ist in den allermeisten Fällen weder die Einholung einer Baugenehmigung noch die Einreichung einer Bauanzeige erforderlich. Und das gilt sowohl für Anlagen, die auf Gebäuden (in der Regel auf Dächern) installiert werden, als auch für solche, die auf dem Boden installiert werden. Auch der Zweck der erzeugten Energie spielt keine Rolle – ob sie kommerziell genutzt wird oder für den aktuellen Bedarf einer bestimmten Anlage, Sie müssen niemandem Ihre Absicht zur Installation erklären. Freue dich, Seele, es gibt keine Hölle? Fast.
Erforderliche Genehmigungen und aktueller Rechtsstand
Von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen (was wäre das sonst für eine Regel?). Eine Meldung ist erforderlich, wenn die Höhe der Photovoltaikanlagen samt Montagekonstruktion (Montage auf dem Dach) 3 m, gerechnet ab Dachhöhe, überschreitet. In der Praxis kommt dies selten vor, Sie müssen sich dieser Einschränkung jedoch bewusst sein. Woran sollte man sich sonst noch erinnern?
Für die Installation von Photovoltaikanlagen in einem historischen Bereich oder Gebäude ist außerdem die Einholung entsprechender behördlicher Genehmigungen erforderlich. Soll Photovoltaik auf einem im Denkmalverzeichnis eingetragenen Gebiet errichtet werden, ist eine Meldung der Investition an den zuständigen Landesdenkmalpfleger erforderlich. Wenn Sie beispielsweise im Schlosshof Solaranlagen installieren möchten, müssen Sie dies dem örtlichen Beamten mitteilen. Das ist natürlich ein bisschen ein Witz, aber das ist mehr oder weniger der Punkt.
Photovoltaik mit einer Leistung von bis zu 50 kWp
Eine Genehmigung ist auch dann erforderlich, wenn die Installation von Photovoltaik den Umbau oder die Erweiterung des Gebäudes (oder einer anderen Anlage) erfordert, auf dem sie installiert werden soll. Dies gilt jedoch nur für Situationen, in denen eine Änderung der Anlage unabhängig von der PV-Anlage eine Genehmigung erfordern würde. Gleiches gilt für eine wesentliche Änderung der Nutzung des Gebäudes und/oder der Grundstücksbebauung nach der Installation einer Photovoltaikanlage – dann müssen Sie ebenfalls eine behördliche Genehmigung beantragen. Ähnlich verhält es sich bei Eingriffen in die Natur oder ein Natura-2000-Gebiet – ohne Genehmigung.
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Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 50 kWp
Etwas einfacher ist die Situation bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 50 kWp – für jede Anlage dieser Art ist eine Baugenehmigung erforderlich, unabhängig vom Zweck der erzeugten Energie, vom Montageort (Dach oder Boden) und von der Beschaffenheit der Anlage usw. Allerdings muss man bedenken, dass 50 kWp und mehr wirklich viel sind. Die Leistung der geplanten Anlage wird berechnet, indem der jährliche Energieverbrauch in kWh eines bestimmten Empfangspunkts durch 1.000 geteilt wird. Um eine Anlage mit einer Leistung von 50 kWp oder mehr zu benötigen, sollte daher der prognostizierte jährliche Energieverbrauch der Photovoltaikanlage betragen mindestens 50.000 PLN. kWh. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Grenze für 2023, ab der die eingefrorenen Preise ab 2022 nicht mehr gelten, bei 2.000 kWh liegt. Das ist relativ wenig, aber für Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, die aus dem städtischen Netz geheizt werden, reicht diese Energiemenge oft aus. Natürlich nutzen die Bewohner von Mehrfamilienhäusern tatsächlich keine Photovoltaik (es sei denn, sie ist auf dem Dach des Gebäudes montiert und versorgen den Gemeinschaftsbereich mit Strom), es handelt sich lediglich um eine Größenordnung. Große Photovoltaikanlagen (über 50 kWp) sollten daher als Lösung für Unternehmen oder gewerbliche Solarparks in Betracht gezogen werden.
Bedenken Sie auch die weiteren gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaikanlagen, denn diese endet in der Regel nicht mit der Einholung von Genehmigungen. Das Wichtigste ist die Einhaltung des örtlichen Bebauungsplans und der Brandschutzvorschriften.
Unabhängig von der Größe und Leistung der Photovoltaikanlage sowie der Art und dem Ort der Installation ist stets die Einhaltung des örtlichen Bebauungsplans erforderlich. Zugang zu Dokumenten, die die Investitionsbedingungen in einem bestimmten Gebiet angeben, erhalten Sie beim örtlichen Stadt- oder Gemeindeamt.
Liegt für ein bestimmtes Gebiet kein festgelegter Raumordnungsplan vor, kann es erforderlich sein, eine Entscheidung über die Bebauungsbedingungen einzuholen. Typischerweise entsteht ein solcher Bedarf, wenn die Investition die Art und Weise, wie das Land bebaut oder genutzt wird, erheblich verändert, die Vorschriften zu diesen Fragen jedoch nicht klar sind. Im Zweifelsfall ist es daher am besten, sich an das örtliche Büro zu wenden.
Es ist auch erwähnenswert, dass die Bodenklassifizierung selbst ein wichtiger Faktor für die Durchführung einer Erdinstallation ist. Nach den geltenden Vorschriften dürfen Photovoltaik-Großanlagen nur auf Flächen der Klasse IV oder niedriger sowie auf landwirtschaftlichen Brachflächen errichtet werden.
Was den Brandschutz betrifft, so ist bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 6,5 kWp ein Anlagenentwurf zu erstellen und mit einem Brandschutzsachverständigen abzustimmen.
Wie üblich muss die Sicherheit (in diesem Fall die Energieunabhängigkeit) erworben werden, und damit meinen wir nicht „Hardware“, also Komponenten der Photovoltaikanlage. Sie können diese jedoch problemlos im Onninen-Großhändler finden – im Folgenden stellen wir einige der am meisten empfohlenen vor, laden Sie aber gleichzeitig ein, sich mit unserem gesamten Angebot vertraut zu machen.
Solarmodule und Montagesysteme – Produktübersicht
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- Temperaturkoeffizient Voc (βVoc): -0,275 %/° C;
- Temperaturkoeffizient Pmax (γPmax): -0,350 %/°C;
- Steckertyp: MC4 (1000 V) QC 4.10-35 (1500 V);
- Kabellänge (inkl. Stecker): 1300 mm (+) / 1300 mm (-);
- Abmessungen: 2279 x 1134 x 35 mm;
- Gewicht: 28,6 kg;
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