Der Feuerwiderstand der darin verwendeten Bauprodukte hat einen entscheidenden Einfluss auf den Brandschutz von Gebäuden. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission EU-weit einheitliche Vorschriften erlassen, die unter anderem die Klassifizierung elektrischer Kabel und Leitungen vereinheitlichen. Aufgrund dieser Vorschriften wird auf die Verwendung von PVC-Kunststoffen verzichtet und diese durch halogenfreie Materialien ersetzt. Wenn Sie Elektroinstallationen planen oder für deren Umsetzung verantwortlich sind, lesen Sie unbedingt unseren Leitfaden zum Brandschutz für Kabel und Leitungen!
Aus diesem Artikel erfahren Sie:
- welche Vorschriften den Einsatz von halogenfreien Kabeln regeln,
- welche Kennzeichnungen werden auf halogenfreien Kabeln verwendet,
- in denen Installationen halogenfreie Kabel verwendet werden.
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Kabel und Leitungen und Brandschutz – Rechtsgrundlage
Die geltenden Brandschutzvorschriften werden durch die Verordnung Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, kurz CPR (Construction Products Regulation) genannt, geregelt. Es führt die Verpflichtung ein, Bauprodukte hinsichtlich ihrer Feuerbeständigkeit zu klassifizieren. Es definiert auch Forschungsmethoden, die ihre Bewertung ermöglichen.
Die CPR-Verordnung gilt für alle Bauprodukte, die zur dauerhaften Installation bestimmt sind, d. h. sie deckt auch Kabel und Leitungen in Zivilgebäuden, öffentlichen Versorgungseinrichtungen und Ingenieurbauwerken ab. Es verpflichtet ihre Hersteller zur Abgabe von Leistungserklärungen und zur Kennzeichnung ihrer Produkte mit dem CE-Zeichen.
Anforderungen an die Leistungserklärung und Methoden zur Überprüfung der Feuerbeständigkeit von Kabeln und Leitungen sind in der Norm EN 50575 enthalten, und detaillierte Bestimmungen sind in Normen enthalten, die sich unter anderem auf EN 13501-6 beziehen: Klassifizierung von Kabeln und Leitungen nach Begriffen der Reaktion auf Feuer. Auf diese Weise wurde beispielsweise die Prüfmethodik festgelegt, die eine Einstufung der Kabel in die entsprechende Klasse ermöglicht.
Diese Vorschriften ermöglichen allen Herstellern und Importeuren eine einfachere Nutzung der für den Brandschutz verantwortlichen Parameter. Dies gilt sowohl für die Kabelkonstruktion als auch für die Spezifikationsanforderungen des Bestellers. Es sei daran erinnert, dass die Vorschriften nicht für alle Kabelprodukte gelten, sondern nur für solche, die zur dauerhaften Installation in Gebäuden oder deren Teilen vorgesehen sind.
Halogenfreie Kabel
Klassen der Reaktion auf Feuer
Basierend auf den oben genannten Vorschriften werden Stromkabel und -leitungen in eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse (sogenannte Euroklasse) eingeteilt: Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca, Fca, wobei Ersteres den höchsten Standard darstellt Letzteres ist das niedrigste.
Jede Euroklasse gibt an, in welchem Ausmaß ein Bauprodukt (in diesem Fall ein Kabel oder eine Leitung) zur Brandentstehung beiträgt. Je höher der Standard, desto geringer ist das Risiko bei einem Brand. Den einzelnen Klassen sind bestimmte Parameter zugeordnet, die die entsprechenden Produkte aufweisen müssen. Spezifische Grenzwerte werden bei Labortests in unabhängigen, von der Europäischen Union benannten Forschungseinheiten überprüft. Diese Lösung macht die Testergebnisse vollständig vergleichbar, unabhängig vom Hersteller und dem Gemeinschaftsland. Prüfmethoden sind in den Normen EN ISO 1716 (für Klasse Aca) und EN 50399 und EN 60332-1-2 (für andere, außer Klasse Fca) beschrieben.
Aufgrund der durchgeführten Tests wird den Kabeln und Leitungen eine bestimmte Brandverhaltensklasse zugeordnet, wobei Aca für ein vollständig nicht brennbares Produkt und Fca für ein brennbares Produkt steht, das die Anforderungen höherer Klassen nicht erfüllt. Aufgrund der zur Herstellung von Kabeln verwendeten Materialien finden Sie auf dem Markt Produkte von B2ca bis Fca.
Abhängig von der zugeordneten Klasse unterliegen Kabel und Leitungen den Konformitätsbewertungssystemen 1+, 3 oder 4, die die Art der Belege und den Umfang der Produktionsüberwachung angeben. Der Unterschied besteht hauptsächlich darin, dass in den Normen 1+ und 3 die Prüfungen in den bereits genannten, von der Europäischen Kommission benannten Stellen durchgeführt werden müssen und im Fall des Konformitätsbewertungssystems 4 (betreffend Klasse Fca) das Produkt in der geprüft werden kann Labor des Herstellers.
Darüber hinaus erfordern die Klassen B1ca, B2ca, Cca und Dca zusätzliche Klassifizierungen in den folgenden Bereichen:
- Rauchemissionen – Parameter s (Rauch): s1/s1a/s1b/s2/s3,
- brennende Tropfen – Parameter d (Tropfen): d0/d1/d2,
- Korrosivität – Parameter a (Säuregehalt): a1/a2/a3.
Die Klassen Eca und Fca beinhalten nur Tests an einer einzelnen vertikalen Stichprobe und unterliegen daher keiner zusätzlichen Klassifizierung. Bei den Standards B1ca, B2ca, Cca und Dca erhalten die Produkte nach Durchführung aller Prüfungen eine vollständige Kennzeichnung, beispielsweise wie folgt:
B2ca-s1,d1,a3
In diesem Fall:
- B2 – bedeutet Brandverhaltensklasse,
- ca – Abkürzung für Kabel,
- s1 – bedeutet Rauchemission auf niedrigstem Niveau,
- d1 – bedeutet die durchschnittliche Klasse brennender Tropfen,
- a3 – bedeutet eine hohe Freisetzung korrosiver Gase.
Ganz vereinfacht lässt sich sagen: Je niedriger die numerischen Parameter in der Kennzeichnung, desto höher ist der Standard des Produkts.
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Verwendung von halogenfreien Kabeln und Leitungen
Seit 2017 sind Hersteller verpflichtet, nur noch Produkte auszuliefern, die der CPR-Verordnung entsprechen, diese entsprechend zu kennzeichnen und eine entsprechende Dokumentation bereitzustellen. Darüber hinaus legt die Norm N SEP -E-007:2017-09 Mindestanforderungen für die Verwendung von elektrischen Kabeln und Leitungen in verschiedenen Gebäudetypen fest.
Somit umfasst die Klasse Dca Gebäude wie ZL I (z. B. Theater oder Kinos), ZL II (einschließlich Krankenhäuser, Kindergärten), ZL III (öffentliche Gebäude, jedoch nicht ZL I und ZL II), ZL IV (Wohngebäude). (Gemeinschaftswohnungen) und Hochhäuser. Dies gilt jedoch nicht für deren Fluchtwege, die der Klasse B2ca entsprechen. Der Eca-Standard wurde Gebäuden mit kleinerem Volumen zugewiesen, also vor allem Wohngebäuden (z. B. Einfamilienhäuser und Gebäude mit einem Volumen von bis zu 1.000 m3 ), sowie Produktions-, Lager- und Viehgebäuden.
All dies führt dazu, dass bei Neuinvestitionen herkömmliche PVC-Kabel durch halogenfreie Kabel (LSOH) ersetzt wurden. Wie der Name schon sagt, enthalten diese Produkte keine Halogene, also Verbindungen von Fluor, Brom, Chlor, Jod oder Astat. Dadurch geben sie im Brandfall keine giftigen und ätzenden Dämpfe ab, die eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen. Die einzigen Produkte, die bei der Verbrennung dieser Rohre entstehen, sind Kohlendioxid und Wasser.
Halogenfreie Kabel erfüllen somit in vollem Umfang die EU-Anforderungen hinsichtlich des Brandverhaltens von Bauprodukten. Im Brandfall stoßen sie nur geringe Rauchmengen ohne ätzende Dämpfe aus, was für das Löschen des Feuers, die Evakuierung und die Rettung von Menschenleben von entscheidender Bedeutung sein kann. Es sei daran erinnert, dass die meisten Opfer dieser Art von Vorfällen nicht an den Flammen oder hohen Temperaturen selbst, sondern an einer Rauchvergiftung sterben.
Aufgrund ihrer einzigartigen Funktionseigenschaften werden halogenfreie Elektrokabel vor allem in Gebäuden eingesetzt, in denen viele Menschen zusammenkommen, aber auch in Einrichtungen, die wertvolle Sachgüter schützen.
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