Wie wäre es, überschüssigen Strom zu haben und ihn bei Bedarf zu nutzen? Das klingt nach einer tollen Aussicht! Und es könnte noch besser sein, denn man kann ihn auch weiterverkaufen! Dank eines eigenen Energiespeichers ist das möglich, weshalb immer mehr Menschen darüber nachdenken. In Zeiten rasant steigender Strompreise und unberechenbarer Marktdynamik ist dies eine gute Option. Auch das zunehmende Umweltbewusstsein spielt dabei eine Rolle. Wie kann man Energie aus einem Energiespeicher legal weiterverkaufen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

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Können Sie als Prosumer Energie aus Photovoltaik weiterverkaufen?
Die Photovoltaik veränderte die Spielregeln und ermöglichte Haushalten und anderen Unternehmen, wie beispielsweise Unternehmen, die Erzeugung eigener Energie mithilfe von Sonnenenergie. Das Konzept des Prosumers entstand, also einer Person, die sowohl Strom erzeugt als auch verbraucht. In einer solchen Situation ist der Verkauf überschüssiger Energie an das Netz naheliegend. Der Weiterverkauf von Energie durch Prosumer ist jedoch gesetzlich geregelt. Er kann komplex sein und erfordert die Erfüllung bestimmter Anforderungen.
Nach polnischem Recht kann ein Prosumer überschüssige Energie aus einer Photovoltaikanlage im Rahmen des sogenannten Net-Metering-Systems ins Netz einspeisen. Dieser Energieverkauf ermöglicht die Abrechnung überschüssiger Energie, indem ein Teil davon zu einem späteren Zeitpunkt zurückerhalten wird, wenn der Energiebedarf steigt, beispielsweise im Winter oder nachts. Im Standard-Prosumer-Modell besteht hingegen keine Möglichkeit zum direkten Weiterverkauf von Energie für kommerzielle Zwecke zu den gleichen Bedingungen wie bei traditionellen Energieversorgern.
Das bedeutet, dass Prosumenten, die ihren Strom am Markt verkaufen möchten, ein Gewerbe anmelden und verschiedene Formalitäten erledigen müssen, einschließlich der Einholung entsprechender Genehmigungen. Diese Tätigkeit muss den Vorschriften der Energieregulierungsbehörde (URE) entsprechen, was die Erfüllung zusätzlicher formaler und technischer Anforderungen, wie beispielsweise die Erlangung einer entsprechenden Lizenz, erfordert. Sobald wir eine solche Lizenz für den Stromhandel besitzen, können wir Energie sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel handeln.
Notwendige Voraussetzungen für den Weiterverkauf von Strom
Damit ein Prosumer Strom aus seiner eigenen Anlage weiterverkaufen kann, muss er eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen. Grundlage ist ein Stromspeicher , der es ermöglicht, über den aktuellen Bedarf hinaus produzierte Energie zwischenzuspeichern. Dadurch ist es möglich, die produzierte Energie später zu nutzen oder zu einem wirtschaftlich günstigen Zeitpunkt zu verkaufen, beispielsweise wenn die Energiepreise am Markt höher sind.
Ein Heimspeicher ist jedoch nicht alles, denn es sind auch weitere Investitionen notwendig. Dies gilt insbesondere für die Installation eines entsprechenden Energiemanagementsystems. Dieses sorgt für die Überwachung und Steuerung der Energieflüsse zwischen Speicher, Photovoltaikanlage und Stromnetz. Nur so ist gewährleistet, dass die Energie stets reibungslos und entsprechend den Vorgaben des Anlagenbetreibers ins Netz eingespeist wird.
Sehr wichtig ist auch die Vereinbarung mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB), die die Bedingungen für den Anschluss der Anlage an das Stromnetz regelt und die Regeln für die Abrechnung der eingespeisten Energie festlegt. Beachten Sie, dass die Anforderungen je nach Region unterschiedlich sein können. Meistens beinhalten sie jedoch Parameter wie die Mindestgröße der Anlage und die Anforderung, über Zweirichtungszähler zu verfügen. Dies ermöglicht die Messung der aus dem Netz entnommenen und eingespeisten Energiemenge.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Strom weiterverkaufen zu können?
Damit alles legal abläuft, müssen wir einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Wie bereits erwähnt, müssen Sie Ihr Unternehmen registrieren, da der Weiterverkauf von Energie als gewerbliche Tätigkeit gilt. Wer überschüssigen Strom aus Photovoltaik verkaufen möchte, muss sich im Zentralen Gewerberegister (CEIDG) oder im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (KRS) eintragen lassen.
Der nächste Schritt ist die Erlangung einer Lizenz für den Stromhandel, die von der Energieregulierungsbehörde (URE) ausgestellt wird. Eine Lizenz ist eine formelle Genehmigung, die Ihnen den Verkauf von Energie an andere Unternehmen erlaubt. Das gesamte Verfahren erfordert die Erfüllung vieler Bedingungen, darunter die entsprechende technische Unterstützung und finanzielle Sicherheit. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, der Energieregulierungsbehörde regelmäßig Bericht zu erstatten und die geltenden Energiemarktvorschriften einzuhalten.
Bevor Sie mit dem Energieverkauf beginnen, müssen Sie außerdem einen Vertrag mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) abschließen. Der Vertrag enthält die wichtigsten Voraussetzungen, wie z. B. die Bedingungen für den Netzanschluss, die Regeln für die Energieabrechnung und andere technische Fragen, z. B. zu Energiezählern.
Die Speicherung von Photovoltaikenergie ist eine hervorragende Lösung, insbesondere wenn der Strom aus der Überproduktion später weiterverkauft werden kann. Investitionen in Photovoltaik und Energiespeicherung lohnen sich daher zweifellos, allerdings sollten Sie die zahlreichen Formalitäten im Hinterkopf behalten, die mit dem Geldverdienen im Energiehandel verbunden sind.