Querträger NT T/1 0,5 m ZPU 3.01.007.99100.41611
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TECHNISCHE DATEN
Maße und Gewicht bezogen auf die Verkaufseinheit: 1 Stck.
Querträger NT T/1 0,5 m ZPU 3.01.007.99100.41611
Konstruktionselement zur Befestigung von Leuchten
Der Querträger NT T/1 dient zur Befestigung von Flutlichtstrahlern oder Scheinwerfern an Beleuchtungsmasten. Dieses Element der Marke Elektromontaż wurde für den langfristigen Einsatz unter Außenbedingungen entwickelt.
Konstruktion und technische Parameter
Der Träger ist aus hochwertigen, witterungsbeständigen Materialien gefertigt, was eine stabile Montage über den gesamten Nutzungszeitraum garantiert. Die Maße 0,31 × 0,08 × 0,5 Meter sowie die Masse 4,29 kg wurden so gewählt, dass sowohl die Montage-Stabilität als auch die einfache Installation gewährleistet sind.
Die Konstruktion des Trägers ermöglicht die sichere Befestigung verschiedener Leuchtentypen – von kompakten Flutlichtstrahlern bis hin zu größeren Scheinwerfern, die in der Straßen- und Industriebeleuchtung eingesetzt werden. Die robuste Ausführung führt zu einer Minimierung von Schwingungen und Vibrationen, die auf die montierten Geräte übertragen werden.
Anwendung in der Installationspraxis
Das Element findet breite Anwendung beim Bau und der Modernisierung von Straßen-, Parkplatz- und Industriebeleuchtungssystemen. Die Länge 0,5 Meter stellt ein Standardmaß dar, das auf die meisten typischen Beleuchtungsmastkonstruktionen abgestimmt ist.
Der Querträger NT T/1 ermöglicht eine vielfältige Anordnung der Leuchten unter Beibehaltung der Standardmaße der Masten.
Betriebliche Vorteile und Sicherheit
Der Einsatz dieses Trägers gewährleistet die Montagestabilität sowie die Betriebssicherheit des gesamten Beleuchtungssystems. Die entsprechend gewählten Proportionen des Elements garantieren eine gleichmäßige Lastverteilung und Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Wind oder Temperaturschwankungen.
Das Produkt unterliegt der Herstellergarantie von Elektromontaż, was die hohe Verarbeitungsqualität und Zuverlässigkeit im langfristigen Betrieb bestätigt. Der Träger erfüllt die Anforderungen an die Produktsicherheit gemäß den GPSR-Vorschriften.


