Fehlerstromschutzschalter, 4P, AC, 25A, 30mA, unverzögert F204 AC-25/0.03 2CSF204001R1250
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TECHNISCHE DATEN
Maße und Gewicht bezogen auf die Verkaufseinheit: 1 Stck.
Fehlerstromschutzschalter, 4P, AC, 25A, 30mA, unverzögert F204 AC-25/0.03 2CSF204001R1250
Schutz und Sicherheit in Ihrer Elektroinstallation
Dieser vierpolige Fehlerstromschutzschalter (RCD) der Marke ABB aus der F200-Serie ist ein Schlüsselelement zur Gewährleistung der Sicherheit in Elektroinstallationen. Er bietet Schutz vor Stromschlägen, indem er Fehlerströme zur Erde erkennt und die Stromkreise unterbricht. Der Nennstrom von 25A und die Auslöseempfindlichkeit von 30mA machen ihn zu einer idealen Lösung sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeinstallationen. Das sofortige Auslösecharakteristik garantiert eine schnelle Reaktion im Fehlerfall.
Funktionalität und Montage
Der Schalter ist für die Montage auf einer DIN-Schiene konzipiert, was seine Installation und seinen Austausch erleichtert. Die Breite von 4 Modulen ermöglicht eine effiziente Nutzung des Platzes im Schaltschrank. Die Nennspannung von 400V und die Stoßspannungsfestigkeit von 4kV gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb auch unter schwierigen Bedingungen. Die Klemmenblockierung erhöht die Sicherheit beim Anschluss von Leitungen mit einem Querschnitt von 25 mm². Dadurch können sowohl Installateure als auch Endbenutzer von einem stabilen und sicheren Betrieb des Geräts überzeugt sein.
Spezifikationen und Anwendung
Der Schalter zeichnet sich durch eine hohe Stoßstromfestigkeit (0,25 kA) und Kurzschlussfestigkeit (1 kA) aus, was sich in eine lange Lebensdauer und Zuverlässigkeit übersetzt. Er ist für den Schutz von Wechselstromkreisen konzipiert und reagiert effektiv auf sinusförmige Fehlerströme. Die Betriebstemperatur von -25°C bis 55°C ermöglicht seinen Einsatz in einem weiten Temperaturbereich. Die Schutzart IP2X bietet einen grundlegenden Schutz vor Berührung und dem Eindringen von Festkörpern. Das Gerät erfüllt die Sicherheitsstandards, was seine hohe Qualität und Konformität mit den geltenden Vorschriften bestätigt.

